Vom Delegations- zum Anordnungsmodell
Pro Medico Stiftung: Ab 1. Juli 2022 Ihre neue Pensionskasse
02.06.2022Das seinerzeit als Übergangslösung eingeführte Delegationsmodell, unter welchem Psychologinnen / Psychologen und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur auf ärztliche Anordnung und Aufsicht, somit also als Arbeitnehmende tätig sein konnten, gehört bald der Vergangenheit an. Am 1. Juli 2022 tritt das Anordnungsmodell mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten in Kraft. Psychologinnen und Psychologen und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten können ab diesem Zeitpunkt als Selbständigerwerbende arbeiten und ihre Aufwendungen über die Grundversicherung mit den Schweizerischen Krankenkassen (OKP) abrechnen.
Mit dem Übertritt in die berufliche Selbständigkeit stellen sich den Psychologeninnen und Psychologen und den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten viele Neuerungen und Fragen zur persönlichen Vorsorge- und Versicherungssituation, welche früh und gründlich abgeklärt werden sollten. Im Folgenden geht dieser Artikel schwerpunktmässig auf Fragen zur Neugestaltung der Vorsorge der 2. Säule (Berufliche Vorsorge / Pensionskasse) ein.
Mit dem Übergang zum Anordnungsmodell wird der Vorsorgeschutz aus der obligatorischen Pensionskasse Ihres Arbeitgebers hinfällig. Dies bedeutet, dass sich die Psychologinnen und Psychologen und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten selbst um eine neue Vorsorgelösung bemühen müssen. Grundsätzlich ist die berufliche Vorsorge der 2. Säule für Selbständigerwerbende freiwillig. Als wesentlicher Pfeiler eines durchdachten Vorsorgekonzeptes ist sie aber unabdingbar. Einer rechtzeitigen Neuregelung des Vorsorgeschutzes im Alter, bei Tod und Invalidität muss somit eine hohe Priorität eingeräumt werden.
Die Pro Medico Stiftung ist von der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), dem Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) als auch von der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) als Verbands-vorsorgeeinrichtung anerkannt und wird entsprechend empfohlen. Ein Anschluss an diese bewährte und solide Pensionskasse ist auch für Psychologinnen und Psychologen als auch für und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten ohne Personal möglich. Die Pro Medico Stiftung bietet den Mitgliedern der oben genannten Institutionen attraktive und flexible Vorsorgelösungen an, die je nach persönlicher und familiärer Situation auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Die angeschlossenen Versicherten erhalten regelmässig eine transparente Übersicht über die aktuellen Leistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge.
Die Pro Medico Stiftung bietet für Einzelunternehmen unter anderem ein Gemeinschafts-vorsorgewerk an. Dieses vereinigt viele einzelne, ähnlich strukturierte Anschlussnehmende in einem Pool. Die breit diversifizierte Anlagestrategie zur Verwaltung der Altersguthaben wird durch den Stiftungsrat festgelegt. Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorsorge-lösungen und -plänen der Pro Medico Stiftung finden Sie unter www.promedico.ch.
Es ist wichtig und wir empfehlen Ihnen, sich fachkundig beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen und der Evaluation der für Sie optimalen Vorsorgelösung. Auch für die übrigen Versicherungen wie Kranken- und Unfalltaggeld, Berufshaftpflicht und Sachversicherung etc. halten wir für Sie attraktive Produkte im Angebot. Unsere Beratungen sind für Sie unverbindlich. Kontaktieren Sie uns.
Dokumente:
Brief PMS Psychiater Änderungen per 01.07.2022
Artikel Delegation Anordnung PMS