zurück zur Übersicht

Verzinsung der Altersguthaben im 2022

Der Stiftungsrat hat für das Kalenderjahr 2022 in Abhängigkeit des Anlagemoduls und des Deckungsgrades des Vorsorgewerks folgende Verzinsungen (pro Jahr) der Altersguthaben beschlossen:

01.01.2022

Anlagemodul 1 und/oder 2

Deckungsgrad Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
< 107% 1.00% 1.00%
≥ 107% und < 114% 1.00% 1.50%
≥ 114% und < 121% 1.00% 2.00%
≥ 121% und < 128% 1.00% 2.50%
≥ 128% 1.00% 3.00%

Für die Festlegung der Verzinsung 2022 ist für Vorsorgewerke in den Anlagemodulen 1 und/oder 2 der jeweilige geschätzte Deckungsgrad per 30. September 2021 und die Rendite Oktober 2021 massgebend. Für Vorsorgewerke, welche sich per 2021 oder im Verlaufe des 2021 der Stiftung angeschlossen haben, beträgt die Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben 1.00%. 

 

Anlagemodul 3

Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
1.00% 0.25%
Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
+41 44 224 20 60